SPORTBonus - Mitgliedschaft Förderung
Sportministerium veröffentlich die Förderaktion „Sportbonus“
Die Aktion "Sportbonus" sieht eine Förderung des Mitgliedsbeitrages für diejenigen vor, die (wieder) mit dem Sport beginnen.
Die wesentlichen Bedingungen dafür lauten:
- Man wird neues Vereinsmitglied oder man ist bereits Mitglied und war zumindest seit 1. Jänner 2021 nicht sportlich aktiv.
- Wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt (Einzahlungsbeleg), übernimmt der Bund die Differenz zum vollen Mitgliedsbeitrag.
- Der Bund übernimmt für das Mitglied bis zu 75 % des vollen Mitgliedsbeitrages (max. EUR 90).
- Der bezuschusste Mitgliedsbeitrag muss zumindest eine dreimonatige Mitgliedschaft im Zeitraum von 01.September 2021 bis 31. Dezember 2022 ermöglichen.
- Die Registrierung der Vereine erfolgt über www.sportbonus.at
- Die spätestmöglichen Zeitpunkte der Einreichung sind der 25. Oktober 2021 und/oder der 15. Februar 2022.
Anhand von zwei Beispielen bedeutet dies:
- Beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 100 bezahlt das neue Mitglied EUR 25 und der Bund übernimmt EUR 75.
- Beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 200 bezahlt das neue Mitglied EUR 110 und der Bund übernimmt EUR 90.
Nähere Informationen sind unter https://sportbonus.at/de/Info abrufbar.
Für einen reibungslosen Ablauf ist für alle Vereine folgendes zu beachten:
Für die formale Vorbereitung muss vorab der jeweilige Vereinskontakt (Vereinsadresse, Ansprechperson mit Kontaktdaten, ZVR Zahl sowie Bankverbindung) übermittelt werden. Hierzu wird bis zum Freitag, 17. September 2021 12:00 Uhr) die Aktualisierung der erforderlichen Daten benötigt. In der Anlage sie die notwendigen Schritte zur Aktualisierung ersichtlich.