SPORTBonus - Mitgliedschaft Förderung

Sportministerium veröffentlich die Förderaktion „Sportbonus“ 

Die Aktion "Sportbonus" sieht eine Förderung  des Mitgliedsbeitrages für diejenigen vor, die (wieder) mit dem Sport beginnen.

Die wesentlichen Bedingungen dafür lauten:  

  • Man wird neues Vereinsmitglied oder man ist bereits Mitglied und war zumindest seit 1. Jänner 2021 nicht sportlich aktiv.
  • Wird ein reduzierter Mitgliedsbeitrag zwischen 1. September und 31. Dezember 2021 einbezahlt (Einzahlungsbeleg), übernimmt der Bund die Differenz zum vollen Mitgliedsbeitrag.   
  • Der Bund übernimmt für das Mitglied bis zu 75 % des vollen Mitgliedsbeitrages (max. EUR 90).
  • Der bezuschusste Mitgliedsbeitrag muss zumindest eine dreimonatige Mitgliedschaft im Zeitraum von 01.September 2021 bis 31. Dezember 2022 ermöglichen. 
  • Die Registrierung der Vereine erfolgt über www.sportbonus.at
  • Die spätestmöglichen Zeitpunkte der Einreichung sind der 25. Oktober 2021 und/oder der 15. Februar 2022.

 Anhand von zwei Beispielen bedeutet dies: 

  1. Beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 100 bezahlt das neue Mitglied EUR 25 und der Bund übernimmt EUR 75.
  2. Beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 200 bezahlt das neue Mitglied EUR 110 und der Bund übernimmt EUR 90. 

Nähere Informationen sind unter https://sportbonus.at/de/Info abrufbar.

Für einen reibungslosen Ablauf ist für alle Vereine folgendes zu beachten:

Für die formale Vorbereitung muss vorab der jeweilige Vereinskontakt (Vereinsadresse, Ansprechperson mit Kontaktdaten, ZVR Zahl sowie Bankverbindung) übermittelt werden. Hierzu wird bis zum Freitag, 17. September 2021 12:00 Uhr) die Aktualisierung der erforderlichen Daten benötigt. In der Anlage sie die notwendigen Schritte zur Aktualisierung ersichtlich.


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